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Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis

Posted in Allgemein, and Arbeitsrecht

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 16. Mai 2017 Neunter Senat

– 9 AZR 572/16 –

Entscheidungsstichwort:

Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis

Leitsatz:

Der Anspruch auf Abgeltung des sog. Ersatzurlaubs richtet sich nicht nach § 251 Abs. 1 BGB, sondern nach den Vorgaben des § 7 Abs. 4 BUrlG. Er entsteht mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

 

Urteil im Volltext

 

 

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