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Ausschluss der Kündigung per Email unwirksam

Posted in Allgemein

Eine Klausel in den AGBs, welche die Kündigungsmöglichkeit des Vertrages per Email ausschließt ist unwirksam.

Eine Dating Plattform hatte in Ihren AGBs eine Kündigung per Email ausgeschlossen. Dort hieß es:

„Die Kündigung der VIP- und/oder Premium-Mitgliedschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und ist z.B. per Fax oder per Post an E. GmbH (Adresse siehe Impressum) zu richten; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

Das Landgericht folgte dem Kläger und hielt die Klausel für unwirksam. Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil auf und hielt die Klausel für wirksam. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof in der Sache entschieden und das Oberlandesgericht wieder aufgehoben. (so schön kann streiten sein…..)

 

Nunmehr ist letztinstanzlich über die Klausel entschieden und der Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit ist unwirksam! Diese aus unserer Sicht vernünftige Entscheidung wird demnächst auch Einzug in unsere Gesetzte finden. Der ab Oktober 2016 geltende § 309 Nr. 13 BGB führt zu dem identischen Ergebnis.

BGH -III Senat vom 14.07.2016

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