Direkt zum Inhalt

450,00 € Minijob – Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft – Fortgezahlter Verdienst wird erstattet

Posted in Allgemein, and Arbeitsrecht

Oftmals sehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine geringfügige Beschäftigung nicht als Arbeitsverhältnis, welches den Regelungen der Arbeitsgesetze unterfällt.

Ein Klassiker hierfür dürfte die Gastronomie sein.

Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und schriftliche Kündigungen oder Kündigungsfristen sind oft unbekannt oder werden ignoriert.

Ist eine Mitarbeiterin, welche einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, schwanger und unterfällt einem Beschäftigungsverbot, muss der Arbeitgeber zunächst den Lohn weiterzahlen, kann aber den weiter gezahlten Lohn über die Minijobzentrale wieder erstattet bekommen.

Näheres können Arbeitgeber bei der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft erfahren.

Wie hoch die Ansprüche sind und weitere Ausführungen finden Sie in einem Blogbeitrag der Minijobzentrale

Die Kommentare wurden geschlossen