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BAG, 21.05.2019 – 2 AZR 26/19 – Änderungskündigung – Wahrung der Klagefrist – Bestimmtheit

Posted in Allgemein, and Arbeitsrecht

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 21.5.2019, 2 AZR 26/19

Leitsätze

Hat der Arbeitnehmer ein mit der Kündigung verbundenes Angebot des Arbeitgebers zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG angenommen, genügt es zur Vermeidung der Rechtsfolgen des § 7 KSchG, wenn er innerhalb der Klagefrist Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG erhebt und den Antrag später entsprechend § 4 Satz 2 KSchG fasst.

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. November 2018 – 12 Sa 402/18 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das gesamte Urteil finden sie hier

 

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