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BAG Entscheidung vom 04.12.2024 – Az. 5 AZR 276/23 – Kein Annahmeverzug bei Unmöglichkeit der Arbeitserbringung aufgrund Krankheit

Posted in Allgemein, and Arbeitsrecht

Leitsatz

§ 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 BGB findet keine Anwendung, wenn der Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs erkrankt und ihm deshalb die Erbringung der Arbeitsleistung unmöglich wird.

Das Urteil finden Sie hier

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