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BAG – 15.08.2018 – Übermittlung eines elektronischen Dokuments – EGVP

Posted in Allgemein, and Arbeitsrecht

BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 15.8.2018, 2 AZN 269/18
Übermittlung eines elektronischen Dokuments – EGVP

Leitsätze

Über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Bundesarbeitsgerichts kann eine Nichtzulassungsbeschwerde seit dem 1. Januar 2018 nur dann eingereicht werden, wenn die als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerdeschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen ist. Die gesetzliche Form ist nicht mehr gewahrt, wenn die qeS nur an dem an das EGVP übermittelten Nachrichtencontainer angebracht ist.

 

Hier finden Sie das gesamte Urteil

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