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LAG Berlin-Brandenburg : Darlegungs- und Beweislast für Zugang einer E-Mail

Posted in Allgemein

Wird eine Forderung per E-Mail geltend gemacht, ist der Absender darlegungs- und beweispflichtig für den Zugang der Mail beim Empfänger

LAG Berlin-Brandenburg,

Urteil vom 24.8.2018 – 2 Sa 403/18

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