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Arbeitsgericht Hagen: Zeitpunkt (unverzüglich) der ordnungsgemäßen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor einer (Änderungs-)Kündigung

Posted in Allgemein, and Arbeitsrecht

Arbeitsgericht Hagen, 5 Ca 1902/17

Datum: 06.03.2018
 Aktenzeichen: 5 Ca 1902/17
Zur (nicht) ordnungsgemäßen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor einer (Änderungs-)Kündigung
Normen:
§ 95 Abs. 2 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 gültigen Fassung bzw.; § 178 Abs. 2 SGB IX seit dem 01.01.2018
Tenor:
1. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Kündigung der Beklagten vom 16.10.2017 aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist.
2. Der Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.659,02 Euro festgesetzt.

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