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BGH, Urteil vom 01.10.2019 – II ZR 386/17 – Gesellschafter-Geschäftsführer als arbeitnehmerähnliche Person i.S.v. § 17 I 2 BetrAVG

Posted in Allgemein, and Arbeitsrecht

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der mit einem oder mehreren anderen Gesellschafter-Geschäftsführern 50 % der Geschäftsanteile hält und selbst nicht mit einem nur unbedeutenden Geschäftsanteil an der Gesellschaft beteiligt ist, ist keine arbeitnehmerähnliche Person i.S.d. § 17 I 2 BetrAVG. (amtl. Leitsatz)

BGH, Urteil vom 01.10.2019 – II ZR 386/17

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