BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 26.6.2019, 5 AZR 178/18
Arbeitnehmerstatus – Rückabwicklung
Leitsätze
Stellt sich ein vermeintlich freies Dienstverhältnis im Nachhinein als Arbeitsverhältnis dar, kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, die für freie Mitarbeit vereinbarte Vergütung sei der Höhe nach auch für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer verabredet.
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