Hessisches Landesarbeitsgericht 14. Berufungskammer Urteil vom 19.02.2021 Aktenzeichen 14 Sa 306/20 Leitsatz Fahrradlieferanten, die Speisen und Getränke an Kunden ausliefern, haben gegen ihren Arbeitgeber einen…
Hessisches LAG – Urteil vom 19.02.2021 – Az. 14 Sa 306/20 – Fahrradlieferanten, die Speisen und Getränke an Kunden ausliefern, haben gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Stellung eines verkehrstüchtigen Fahrrads und eines internetfähigen Mobiltelefons zur dienstlichen Nutzung, wenn der Arbeitsvertrag nicht wirksam etwas Abweichendes regelt.
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